Gesuch um unentgeltliche Prozessführung

Verfügt eine Partei nicht über die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Gerichts- und/oder Anwaltskosten und ist die Klage oder das Gesuch nicht aussichtslos, kann auf Gesuch hin die unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden weitere Informationen unter folgenden LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.