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Gemeinde Zunzgen

Gesuch um Allmendnutzung

Gestützt auf § 38 Abs. 2 des Strassenreglements vom 02.03.2002 der Gemeinde Zunzgen legt der Gemeinderat die Gebühr für die Nutzung öffentlicher Allmend fest (bei Bauprojekten, Mulden, Bauplatzinstallationen, Abstellplätzen, Baukran usw.) oder sonstigen Nutzungen.

Aktionen
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Verantwortliche Person: Sonia Bianchi Kunz
Zuständige Instanz: Bauwesen

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