Gesuch um Allmendnutzung
Gestützt auf § 38 Abs. 2 des Strassenreglements vom 02.03.2002 der Gemeinde Zunzgen legt der Gemeinderat die Gebühr für die Nutzung öffentlicher Allmend fest (bei Bauprojekten, Mulden, Bauplatzinstallationen, Abstellplätzen, Baukran usw.) oder sonstigen Nutzungen.
Aktionen
Verantwortliche Person: Sonia Bianchi Kunz Zuständige Instanz: Bauwesen
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