Wasseranschlussgesuch
Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben durch Wasserzähler gemessen. Für neue Anschlüsse wird das Wasseranschlussgesuch benötigt.
Aktionen
Verantwortliche Person: Sonia Bianchi Kunz Zuständige Instanz: Bauwesen
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