Gelegenheitswirtschafts-/Freinachtbewilligung
Gesuche um Freinachtbewilligung beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr (bis max. 02.00 Uhr).
Aktionen
Verantwortliche Person: Lea Bussinger Zuständige Instanz: Einwohnerdienste
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