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Gemeinde Zunzgen

Bestattungsanordnung

Wohl niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Sterben und Tod. Dennoch ist es sinnvoll, wenn wichtige Dinge im Voraus geregelt werden. Diese Bestattungsanordnung dient dazu, die eigenen Wünsche zu formulieren. Die engsten Angehörigen und Vertrauten sollten in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Die Bestattungsanordnung sollte zusätzlich auch bei engsten Angehörigen und Vertrauten hinterlegt werden, damit diese im Todesfall direkt wissen, was sie unternehmen sollen.

Aktionen
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Verantwortliche Person: Lea Bussinger
Zuständige Instanz: Einwohnerdienste

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