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Gemeinde Zunzgen

Umschreibung ausländischen Führerausweis

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

In der Schweiz wohnhafte Personen mit ausländischem Führerausweis benötigen bei einer Wohnsitzdauer von mehr als einem Jahr einen schweizerischen Führerausweis. Sie können jederzeit ein entsprechendes Gesuch stellen.

Das dazu erforderliche Formular erhalten Sie bei uns am Schalter, wo Sie anschliessend auch Ihre Personalien amtlich bestätigen lassen müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle/ausweise/ausland

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