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Gemeinde Zunzgen

Sozialhilfe

Zuständiges Amt: Sozialdienst Zunzgen

Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Geseztliche Grundlagen sind das Sozialhilfegesetz und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS). Die Sozialhilfe der Gemeinde Zunzgen klärt die Situation umfassend ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Sozialhilfe vollzogen.

Ihre Anfrage wird vertrauensvoll und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Lösung von Problemen und zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

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