Heimatausweis

Sind Sie Wochenaufenthalter / -in in einer anderen Gemeinde und benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem Aufenthaltsort einen Heimatausweis?

Der Heimatausweis ist eine Abschrift des Heimatscheines und wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Er bestätigt, dass Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Der Heimatausweis wird in, der Regel, für ein Jahr ausgestellt.

Den Heimatausweis können Sie an unserem Schalter beziehen.