Grabunterhalt
Zuständiges Amt: Werkdienste Zunzgen Die Pflege- und Unterhaltsarbeiten für die einzelnen Grabanlagen ist Aufgabe der Hinterbliebenen. Können oder möchten die Angehörigen den Grabunterhalt nicht selber besorgen, können Sie diese Arbeiten gegen Entgelt bei einer Gartenbauunternehmung in Auftrag geben.
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