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Gemeinde Zunzgen

Gelegenheitswirtschafts- / Freinachtsbewilligung

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste
Verantwortlich: Bussinger, Lea

Gesuche um Freinachtbewilligungen beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr hinaus.

Die Gesuche sind zwei bis drei Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Demgebenüber werden Bewilligungen für das Überwirten in Betrieben (Freinächte) sowie Bewilligungen für Tombola und Lottomatch durch den Fachbereich Bewilligungen in Liestal erteilt. www.bl.ch/sid-bewilligungen
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