HandlungsfähigkeitszeugnisWenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Seit dem 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Kreis Gelterkinden-Sissach erstellt. KESB Gelterkinden Sissach Postfach 247 Hauptstrasse 115 4450 Sissach Telefon: 061 985 10 60 Fax: 061 985 10 61 E-Mail: gelterkinden-sissach@kesb-bl.ch
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