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Gemeinde Zunzgen

Handlungsfähigkeitszeugnis


Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Seit dem 1. Januar 2013 wird das Handlungsfähigkeitszeugnis durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Kreis Gelterkinden-Sissach erstellt.

KESB Gelterkinden Sissach
Postfach 247
Hauptstrasse 115
4450 Sissach

Telefon: 061 985 10 60
Fax: 061 985 10 61
E-Mail: gelterkinden-sissach@kesb-bl.ch

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