Ölfeuerungskontrolle
Zuständiges Amt: Bauwesen Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen alle Oelfeuerungsanlagen im Laufe einer zweijährigen Kontrollperiode auf das Einhalten der Emmissionsvorschriften hin überprüft werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert und nötigenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Gemeindeverwaltung Zunzgen orientiert die Anlagebesitzer über die Kontrollpflicht und setzt ihnen für die Durchführung der Kontrollmessungen eine angemessene Frist. Wird die Kontrollmessung durch das Personal einer Fachfirma durchgeführt, meldet diese die Resultate der Kontrollmessungen innert Monatsfrist dem beauftragten Oelfeuerungskontrolleur. Akzeptiert werden die branchenüblichen Servicerapporte, vorausgesetzt, alle für die Beurteilung der Anlage notwendigen Angaben und Daten sind vorhanden sowie mit Namen und Vornamen des Messberechtigten versehen. Die Liste der messberechtigten Firmen finden Sie unter www.basler-luft.ch Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgführt von Urs Flury Gstöckstr. 5 4410 Liestal Tel. 061 921 59 27 FAX. 061 922 08 17 Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.
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