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Gemeinde Zunzgen

Grünabfuhr

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Die Grüngutabfälle müssen in genormten Kunststoff-Containern und die Bündel an denselben Sammelplätzen wie bei der Hauskehrichtabfuhr bereitgestellt werden.
Andere Sammelgefässe werden nicht geleert, respektive nicht mitgenommen.

Die Container sind am Abfuhrtag, bis spätestens um 09.00 Uhr, bereitzustellen.

Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender:
http://www.zunzgen.ch/de/politik/einwohnergemeinde/abfallfs/

Was gehört in die Grünabfuhr?


  • Aste und Stauden bis max. 6 cm Durchmesser
  • Rasenschnitt
  • Laub
  • Pflanzliche Gartenabfälle
  • Rüstabfälle von Gemüse, Obst (nicht in Zeitungen + Plastik)
  • Eierschalen
  • Kaffeesatz, Teesatz inkl. Filter
  • Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Plastik- und Tontöpfe)
  • Verbrauchte Topfpflanzenerde
  • Baum- und Rebschnitt
  • Heckenschnitt
  • Trester
  • Schilf
  • Kleintiermist (ohne Katzenstreu)

Was gehört nicht in die Grünabfuhr?


  • Speisereste
  • Fleisch, Knochen
  • Glas
  • Textilien
  • Mineral- und Speiseöl
  • Batterien
  • Spritzmittel und deren Rückstände
  • Kannen und Kanister aller Art
  • Putzfäden
  • Allgemeines Wischgut
  • Staubsaugersack-Inhalt
  • Steine
  • Allgemeines Sperrgut
  • Beschichtete Papiersäcke
  • Zement- und Düngersäcke
  • Kunststoff aller Art
  • Metall, Drähte
  • Äste und Stauden über 6 cm Durchmesser
  • Kaztenstreu
  • Hundekot

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