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Gemeinde Zunzgen

Kehrichtentsorgung

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallbewirtschaftung für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag ab 07.00 Uhr eingesammelt und abgeführt.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:
  • 17 l-Sack CHF 0.95 = 1/2 Marke
  • 35 l-Sack CHF 1.90 = 1 Marke
  • 60 l-Sack CHF 3.80 = 2 Marken
  • 110 l-Sack CHF 5.70 = 3 Marken

Jährliche Grundgebühr Haushalte: CHF 30.--
Das Grüngut wird gemäss Abfallkaldender abgeführt.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein.

Verkaufsstellen der Gebührenmarken:

  • Gemeindeverwaltung Zunzgen
  • Volg, Zunzgen

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