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Gemeinde Zunzgen

Gesuch um unentgeltliche Prozessführung

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Das bisherige Formular ist durch das Kantonsgericht BL überarbeitet worden. Inskünftig muss das Gesuch nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden, sondern direkt beim zuständigen Gericht.

Das neue Formular kann direkt über das Internet abgerufen werden unter https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte/oft-besuchte-seiten/unentgeltliche-rechtspflege

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