Hinweis
Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bis zum fünften Tag vor dem Abstimmungs- resp. Wahlwochenende bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerdienste persönlich abholen und entweder den Schriftenempfangsschein oder einen Personenausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten der Gemeinde ausgehängt und im Internet publiziert. Urnenöffnungszeiten
Samstag, 18.00 - 19.00 Uhr Urnenstandort
Gemeindezentrum Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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