Im ganzen Kanton Basel-Landschaft gilt ein absolutes FeuerwerksverbotIm Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Die prognostizierten Regenfälle sind ausgeblieben oder werden sehr schwach ausfallen, dazu kommt, dass zum Teil Wind aufkommt. Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein Feuerwerksverbot. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Unkontrollierte Feuer können Flurbrände verursachen. Neu gilt: Weiterhin gilt: Datum der Neuigkeit 29. Juli 2022
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