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Gemeinde Zunzgen

Im ganzen Kanton Basel-Landschaft gilt ein absolutes Feuerwerksverbot

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.  

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Die prognostizierten Regenfälle sind ausgeblieben oder werden sehr schwach ausfallen, dazu kommt, dass zum Teil Wind aufkommt. Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein Feuerwerksverbot. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Unkontrollierte Feuer können Flurbrände verursachen.

Neu gilt:
• Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
• Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten.

Weiterhin gilt:  
• Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Me-
ter). Es gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitge-
brachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).  
• Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer weg-
zuwerfen.  
• Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluftballonen" (gekaufte oder selbstgefer-
tigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten
• Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch
gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder
Giesskanne.



Datum der Neuigkeit 29. Juli 2022
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