Öffentliches Mitwirkungsverfahren Mutation 2023 "Gewässerraum – Diegterbach und Nästelbächli (Parz. Nrn. 1355, 1357 und 1358)" – Nachbesserung nach Kantonsgerichtsurteil (KGE vom 07.09.2022) zum Zonenplan Siedlung und Teilzonenplan OrtskernDer Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren, gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, ein. Die Mitwirkungsauflage dauert vom 4. – 29. September 2023. Während dieser Zeit können die erarbeiteten Planungsentwürfe auf der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden bzw. der Homepage der Gemeinde eingesehen werden. Folgender Entwurf wurden erarbeitet: Zonenplan Siedlung und Teilzonenplan Ortskern, Mutation 2023 "Gewässerraum – Diegterbach und Nästelbächli (Parz. Nrn. 1355, 1357 und 1358)" – Nachbesserung nach Kantonsgerichtsurteil (KGE vom 07.09.2022) 1:2'000 Ihre Anregungen und Änderungsvorschläge zu den vorliegenden Entwürfen der revidierten Zonenpläne richten Sie bis spätestens 29. September 2023 an den Gemeinderat Zunzgen, Alte Landstrasse 5, 4455 Zunzgen. Dieser prüft die Eingaben und nimmt dazu in einem Mitwirkungsbericht Stellung, inwieweit die Vorschläge bei der weiteren Planung berücksichtigt werden können. Der Mitwirkungsbericht wird öffentlich aufgelegt.
Datum der Neuigkeit 4. Sept. 2023
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