Entschärfung des absoluten Feuerverbots

14. September 2026
Der Kantonale Führungsstab hebt das mit Verfügung vom 2. Juli 2026 verfügte absolute Feuerverbot zugunsten eines bedingten Feuerverbots im Wald und an Waldrändern auf. 

Aufgrund der Niederschläge kann eine erhöhte Bodenfeuchte festgestellt werden, wodurch sich die Entzündbarkeit verringert hat. Aufgrund des nach wie vor trockenen Holzes und der hohen Anteile von abgestorbenen und vertrockneten Bäumen bleibt reichlich Brandgut vorhanden. Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ab sofort ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist.

Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.