Kanton Basel-Landschaft hebt Feuerverbote auf – Einschränkungen für Fliessgewässer bleiben bestehen

22. Oktober 2026

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich deutlich reduziert. Deshalb 
werden die bestehenden Verbote im Zusammenhang mit Feuer aufgehoben. Die Einschränkungen für die Fliessgewässer bleiben aufgrund der weiterhin angespannten Gewässersituation bis auf Weiteres bestehen. 

Die Niederschläge der vergangenen Wochen und die tieferen Temperaturen haben zu einer 
Entspannung der Trockenheitssituation geführt. Insbesondere die Waldbrandgefahr hat sich 
deutlich reduziert. Der Kanton Basel-Landschaft hebt deshalb die bisher geltenden Verbote im 
Zusammenhang mit Feuer und Feuerentfachung auf. Die Situation in den Fliessgewässern hat sich noch nicht ausreichend entspannt. Die Wasserstände und Abflussmengen sind weiterhin tief, weshalb die bestehenden Schutzmassnahmen bis auf Weiteres in Kraft bleiben: 


− Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. 
− Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit 
Ausnahme des Rheins und der Birs. 


Die zuständigen Fachstellen beobachten die Entwicklung der Gewässersituation laufend und 
beurteilen die notwendigen Massnahmen entsprechend. Die Gefahr von Astabbrüchen besteht weiterhin, ist jedoch nicht mehr gleich akut. Waldbesuche sind unter entsprechender Vorsicht und unter Berücksichtigung der individuellen Risikoeinschätzung möglich. Insbesondere bei Wind und in der Nähe von geschädigten Bäumen ist besondere Aufmerksamkeit geboten. 


Der Kanton Basel-Landschaft bedankt sich bei der Bevölkerung für ihr umsichtiges Verhalten und die gute Zusammenarbeit während des Hitzesommers 2026.