Weitere Verschärfung der Massnahmen infolge Trockenheit: Der Kanton Basel-Landschaft erlässt zusätzlich ein absolutes Feuerverbot

24. Juli 2026
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand.

Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet. 

Allgemeine Lage 
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter erhöht. Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.

Neue zusätzliche Massnahme 
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:

  • Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.


Vorsicht im Wald
Der Wald leidet aktuell stark unter Trockenstress weshalb mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden muss. Bei Waldbesuchen ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten und allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

  • Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton (einschliesslich Siedlungsgebiet).
  • Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
  • Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.

In eigener Sache: Selbsterklärend findet am 31.07.2026 die Bundesfeier ohne Feuerwerk statt.