Ab dem 26.06.2026 12:00 Uhr gilt ein ein bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand und ein Wasserentnahmeverbot aus öffentlichen Gewässern für den Gemeingebrauch

26. Juni 2026
Gestützt auf §20 Abs. 5 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft (BSG BL) und in Absprache mit den Fachspezialisten erlässt der Kantonale Führungsstab ab dem 26.06.2026 12:00 Uhr ein bedingtes Feuerverbot im Wald und am Waldrand, ein Wasserentnahmeverbot für den Gemeingebrauch sowie ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot in der Ergolz zwischen dem Kesselfall bis zur Mündung in den Rhein.

Aktuelle Situation
Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden im Wald und auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 3 (erheblich). Die Pegelstände der Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft sind zudem sehr tief. Der tiefe Wasserstand der Ergolz und die damit zusammenhängenden hohen Wassertemperaturen führen zudem zu Hitzestress bei den Fischen.

Entsprechend verfügt der Kantonale Führungsstab bis auf Widerruf:

  1. Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Davon ausgenommen sind lediglich fest eingerichtete Feuerstellen.
  2. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
  3. Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  4. Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluft-Ballons" (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  5. Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
  6. Für den Abschnitt der Ergolz zwischen dem Kesselfall in Liestal bis zur Mündung in den Rhein ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere und bis auf Widerruf.