Öffentliche Auflage Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1 (79.A.4) der Wasserversorgung Zunzgen

1. November 2025

Öffentliche Auflage: Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1 (79.A.4) der Wasserversorgung Zunzgen

Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegt die folgende von der Einwohnergemeindeversammlung Zunzgen am 12. Juni 2025 beschlossene Mutation der Grundwasserschutzzonen vom 1. November – 30. November 2025 öffentlich auf:

Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1

•    Schutzzonenreglement Zunzgen
•    Abgrenzung Schutzzone (Situationsplan)
•    Konfliktplan (Situationsplan)
•    Planungsbericht inkl. Anhang

Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen diese Planung erhoben werden. Massgebend für die Eingabefrist ist der Poststempel.

Die Unterlagen können während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung Zunzgen, Alte Landstrasse 5, 4455 Zunzgen sowie online auf der Gemeindewebseite (www.zunzgen.ch) eingesehen werden.

Name
Gesamtdossier Schutzzone Bleimatt (PDF, 17.84 MB) Download 0 Gesamtdossier Schutzzone Bleimatt