Öffentliche Auflage Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1 (79.A.4) der Wasserversorgung Zunzgen
Öffentliche Auflage: Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1 (79.A.4) der Wasserversorgung Zunzgen
Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes liegt die folgende von der Einwohnergemeindeversammlung Zunzgen am 12. Juni 2025 beschlossene Mutation der Grundwasserschutzzonen vom 1. November – 30. November 2025 öffentlich auf:
Mutation Grundwasserschutzzonen Pumpwerk Bleimatt B1
• Schutzzonenreglement Zunzgen
• Abgrenzung Schutzzone (Situationsplan)
• Konfliktplan (Situationsplan)
• Planungsbericht inkl. Anhang
Innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen diese Planung erhoben werden. Massgebend für die Eingabefrist ist der Poststempel.
Die Unterlagen können während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung Zunzgen, Alte Landstrasse 5, 4455 Zunzgen sowie online auf der Gemeindewebseite (www.zunzgen.ch) eingesehen werden.
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| Gesamtdossier Schutzzone Bleimatt (PDF, 17.84 MB) | Download | 0 | Gesamtdossier Schutzzone Bleimatt |