Steuersätze der Gemeinde Zunzgen für das laufende Jahr
Der Steuerfuss der Gemeinde Zunzgen liegt bei 55 % der Staatssteuer. Der Steuerbetrag der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche wird vom steuerbaren Einkommen und Vermögen, derjenige der römisch-katholischen Kirche von der Staatssteuer berechnet. Feuerwehrdienstpflichtig sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der dem Verband angeschlossenen Einwohnergemeinden vom Beginn des Jahres an, welchem sie das 21. Altersjahr erreichen bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 40. Altersjahr vollenden.
Gemeindesteuern 55 % von der Staatssteuer Röm. Kath. Kirchensteuer 9 % der Staatssteuer Ref. Kirchensteuer 0.63 % vom steuerbaren Einkommen 0.63 ‰ vom steuerbaren Vermögen 0.126% der steuerbaren Kapitalabfindung CHF 75.00 Reduktion pro Kind Die Kirchensteuer darf nicht mehr als 15 % der normalen Staatssteuer ausmachen. Christkath. Kirchensteuer 0.7 % vom steuerbaren Einkommen 0.10 ‰ vom steuerbaren Vermögen CHF 60.00 Reduktion pro Kind Feuerwehrersatzabgabe 3.5 % von der Staatssteuer (Jahrgänge 1971 - 1990) Skonto bis 31. Mai 3 % (gilt nur für ordentliche Steuern, nicht für Sondersteuern!) Verzugszins 4.5 % Juristische Personen 5 % Ertragssteuer 2 ‰ Kapitalsteuer Wasser CHF 1.00 / m3 exkl. MWST 2,5 % Abwasser CHF 2.00 / m3 exkl. MWST 8 % Fälligkeiten Ordentliche Steuern: Einkommens-, Vermögens-, Ertrags-, Kapital- und Kirchensteuer, Feuerwehrersatzabgabe 31. Oktober Sondersteuern: Kapitalabfindung aus Vorsorge, Liquidationsgewinn 30 Tage nach Eröffnung
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