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Steuersätze der Gemeinde Zunzgen für das laufende Jahr


Der Steuerfuss der Gemeinde Zunzgen liegt bei 55 % der Staatssteuer.

Der Steuerbetrag der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Kirche wird vom steuerbaren Einkommen und Vermögen, derjenige der römisch-katholischen Kirche von der Staatssteuer berechnet. Feuerwehrdienstpflichtig sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der dem Verband angeschlossenen Einwohnergemeinden vom Beginn des Jahres an, welchem sie das 21. Altersjahr erreichen bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 40. Altersjahr vollenden.

Gemeindesteuern
55 % von der Staatssteuer

Röm. Kath. Kirchensteuer
9 % der Staatssteuer

Ref. Kirchensteuer
0.63 % vom steuerbaren Einkommen
0.63 ‰ vom steuerbaren Vermögen
0.126% der steuerbaren Kapitalabfindung
CHF 75.00 Reduktion pro Kind
Die Kirchensteuer darf nicht mehr als 15 % der normalen Staatssteuer ausmachen.

Christkath. Kirchensteuer
0.7 % vom steuerbaren Einkommen
0.10 ‰ vom steuerbaren Vermögen
CHF 60.00 Reduktion pro Kind

Feuerwehrersatzabgabe
3.5 % von der Staatssteuer (Jahrgänge 1971 - 1990)

Skonto
bis 31. Mai 3 % (gilt nur für ordentliche Steuern, nicht für Sondersteuern!)

Verzugszins
4.5 %

Juristische Personen
5 % Ertragssteuer
2 ‰ Kapitalsteuer

Wasser CHF 1.00 / m3 exkl. MWST 2,5 %
Abwasser CHF 2.00 / m3 exkl. MWST 8 %

Fälligkeiten
Ordentliche Steuern: Einkommens-, Vermögens-, Ertrags-,
Kapital- und Kirchensteuer, Feuerwehrersatzabgabe
31. Oktober
Sondersteuern: Kapitalabfindung aus Vorsorge,
Liquidationsgewinn
30 Tage nach Eröffnung