Katasterwesen

Das Kataster ist das Grundstückverzeichnis einer Gemeinde. Jede Parzelle (Grundstück) und jeder Grundeigentümer resp. jede Grundeigentümerin ist im Kataster aufgrund einer sogenannten Katasteranzeige aufgeführt. Das Kataster hat nicht nur  die Aufgabe, die jeweiligen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse auf dem neuesten Stand zu halten, sondern bietet gleichzeitig die Grundlage für die steuermässige Einschätzung von Grund und Boden.

Folgende Voraussetzungen führen zur Anpassung der Katasteranzeige:

  • Eigentumswechsel aufgrund einer Handänderung (Kauf, Erbgang, Schenkung, etc.)
  • Änderung des Brandlagerwertes (Gebäudekatasterwert) aufgrund einer aktuelleren Schätzung

Als Eigentümer resp. Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Liegenschaft erhalten Sie Katasterauszüge (gratis) und allgemeine Auskünfte über Ihre Parzelle.

Privatpersonen, die Auskünfte über Grundeigentümerschaften einer bestimmten Parzelle in Zunzgen wünschen, wenden sich bitte direkt an das Grundbuchamt BL, Domplatz 9, 4144 Arlesheim, Tel. 061 552 45 00. Dieses verfügt über die akutellsten Daten.