Hundekontrolle

Wenn Sie einen Hund halten...

Für die Anmeldung Ihres Hundes kommen Sie bitte an unseren Schalter. Dort werden die Daten Ihres Hundes aufgenommen.
Für die Anmeldung der Hunde, die über fünf Monate alt sind, ist eine Gebühr zu entrichten. Zusätzlich wird jedes Jahr eine Hundegebühr in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Blinden- und Invalidenhunde, zur Ausbildung bestimmte Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei und des Militärs und der erste Hund auf landwirtschaftlich genutzten Nebenhöfen.

Gebühren

a. für einen Hund pro Haushalt und Jahr CHF 80.--
b. für jeden weiteren Hund pro Haushalt und Jahr CHF 160.--
c. für gewerbsmässige Zucht nach §7 eine Grundgebühr von CHF 200.--,
jährliche Gebühr gemäss a. und b.
d. Verwaltungsgebühren für sonstige Verrichtungen, Mahnugen, Einforderungen der Impfnachweise und ähnliches CHF 20.--
e. Massnahmen, Zwangsvollzüge, Einfangen und Unterbringen entlaufener Hunde, Rückführung an die/den Halter/in effektive Kosten

Die Gebühren werden pro Kalenderjahr erhoben, erstmals ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilsmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Falls Ihr Hund gestorben ist oder Sie ihn weggeben müssen, melden Sie uns dies bitte, damit Sie im neuen Jahr keine Rechnung mehr erhalten.

Ferner machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Kanton Baselland seit 30. Juni 2004 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen. Informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt.

Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde

Bestimmte Hunderassen dürfen nur noch mit einer Bewilligung des Kantonstierarztes gehalten werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Halter/-innen von potenziell gefährlichen Hunden dem Kantonstierarzt zu melden. Grundsätzlich muss vor der Anschaffung eines potenziell gefährlichen Hundes eine Bewilligung eingeholt werden.