Einladung eines ausländischen Gastes (Besuchervisum)

Wenn Sie einen Gast aus dem Ausland einladen möchten, müssen Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften beachten.

Die zuständige schweizerische Auslandvertretung im Heimatland entscheidet, ob die ein Visum beantragende Person eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das nummerierte Garantieformular aus. Die antragstellende Person (ihr Gast) ergänzt das Formluar und leitet es an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/-in) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit zu uns an den Schalter. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.-- sämtliche ungedeckte Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Um Ihre finanzielle Sicherheit zu bestätigen, benötigen wir Ihren aktuellen Bankauszug der dies belegt. Anschliessend wird das Formular an das Amt für Migration weitergeleitet.

Weitere Informationen zum Visumsantrag und das Antragsformular finden Sie unter

http://www.bfm.admin.ch/
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