Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug abmelden. Sie können dies persönlich am Schalter machen dazu benötigen wir, wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, folgende Unterlagen von Ihnen:

  • gültiger Ausweis

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Seit dem 1. Oktober 2020 können Sie Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus online melden. Informationen zum eUmzug und das Onlineformular finden Sie unter www.eumzug.swiss

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.