Leinenpflicht für Hunde (1. April bis 31. Juli)Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen, während der Dämmerung und in der Nacht, verzichtet werden. Im Frühling bekommen die Tiere ihren Nachwuchs und brauchen besondere Rücksichtnahme. Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen. Zum Schutz der Wildtiere während der Hauptsetz- und Brutzeit gilt deshalb im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde (§38 kantonales Jagdgesetz "Schutz des Wildes vor Hunden"). ![]() Datum der Neuigkeit 1. Apr. 2022
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