eUmzug: elektronische UmzugsmeldungWeiterführende Informationen http://www.eumzug.swiss
Mit eUmzug können Sie ab sofort Ihren Umzug* neu rund um die Uhr, bequem von zu Hause aus online melden. Um den Dienst nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthaltsstatus können eUmzug nicht nutzen. Gemäss Anmeldungs- und Registergesetzt (ARG) §5 Abs. 1 beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum der Adressänderung. eUmzug ist freiwillig und ein zusätzlicher, kostenloser Service für Sie als Einwohnerin oder Einwohner. Eine persönliche Ummeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. Weiter Informationen zu eUmzug sowie den Zugang zum Onlineportal finden Sie unter: www.eumzug.swiss * Adressänderung innerhalb der Gemeinde oder Wegzug in eine andere Gemeinde Datum der Neuigkeit 2. Okt. 2020
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